Archiv der Kategorie: Der Bewegungsblog

Ferienspatzkurs im Herbst 2020

In der 2. Ferienwoche der Herbstferien konnten die Kinder auch in diesem Jahr bei unserem viertägigen Sportangebot  vielfältige Bewegungserfahrungen sammeln. Sie lernten neue Übungen und verbesserten ihre Koordination auf der Slackline und an den  anderen Übungsstationen, die von drei Trainern aufgebaut und betreut wurden. Die Fortgeschrittenen übten den Unterschwung am Barren und den Tictac über das Pferd. Die Einsteiger und jüngeren Teilnehmer den Hocksprung auf und den Stützsprung über den Kasten. Beim Spiel Evolution verwandelten sich die Kinder von der Krabbe über die Katze, den Affen und den Bären zum Menschen. Zum Abschluß schafften es dann alle Teilnehmer über “ Die Wand“. Wir freuen uns bereits jetzt auf den nächsten Ferienkurs in den Osterferien.

„Das lernt man nicht an einem Tag!“

Aber in 24 Stunden!

Bewegungslernen und Zeit. Intervalle.

In 24 Stunden oder auch 1440 Minuten ist vieles möglich.
Allerdings spielt es eine wichtige Rolle wie ich sie nutze.

Ein Jahr lang täglich 5 Minuten.
6 Monate lang täglich 10 Minuten oder 2 mal 5 Minuten.
3 Monate lang täglich 20 Minuten oder 2 mal 10 Minuten.


3-Ball-Jonglage in 3 Stunden.
6 Wochen täglich 5 Minuten.

„Bewegung, Bildung und Natur“ beim Ferienspaß

In diesem Jahr waren wir in der Zoom Erlebniswelt in Gelsenkirchen.

 

 

Im Kletterpark Neoliet und auf Zollverein mit Parkourtraining und Schatzsuche.

 


Im Aquazoo Löbbecke Museum mit farbenfrohen Aquarien zur
Evolutionsgeschichte der Tierwelt und Spiel und Spaß im Nordpark.

 

Mit Kompass und Karte über die Museumsinsel Hombroich zu Kunst und Natur.

 

 

Mit Rollern und Longboards zum Grugapark in die Schule Natur.

Kein Übungsbetrieb bis Ende Dezember

Es gilt bis zum 20.12.2020:
§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
(Aus CoronaSchVO vom 30. November 2020)

Weiterhin kein Übungsbetrieb bis zum 10. Januar 2021

Es ist leider weiterhin kein Übungsbetrieb zulässig. Nutzt die Gelegenheiten für frische Luft und Bewegung.

Es gilt bis zum 10.01.2021:

§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
(Aus CoronaSchVO vom 30. November 2020 in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung)

Keine Bewegungsangebote bis zum Ende der Osterferien.

Liebe Eltern und liebe Kinder,

die aktuelle Situation ist für uns alle eine Herausforderung und zwingt uns kurzfristig Entscheidungen zu treffen und Dinge zu organisieren. Im Rahmen meiner Angebote fördern wir die Gesundheit und das Wohlbefinden der Teilnehmer. Gleichzeitig  nutzen alle im Rahmen der intensiven Übungen einen gemeinsamen Raum und die gleichen Geräte. Daher stelle ich, inzwischen auch bedingt durch die Vorgaben der Landesregierung und die Maßnahmen der Stadt Essen, alle Angebote bis zum 19.04.2020 ein. Sollte sich bis dahin die Lage ändern werde ich alle Teilnehmer per Email und alle Interessenten in diesem Blog informieren.

Bis dahin allen Gute auch im Namen der Trainer,
Peter Kickum

 

Auszug aus der Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.03.2020:

Die Landesregierung teilt mit:

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden. #

Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.03.2020