Weiterhin kein Übungsbetrieb bis zum 10. Januar 2021

Es ist leider weiterhin kein Übungsbetrieb zulässig. Nutzt die Gelegenheiten für frische Luft und Bewegung.

Es gilt bis zum 10.01.2021:

§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
(Aus CoronaSchVO vom 30. November 2020 in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung)