In der ab dem 25. Januar 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung vom 7. Januar 2021 werden Sport- und Bewegungsangebote weiterhin nicht zugelassen!
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft.
In der ab dem 25. Januar 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung vom 7. Januar 2021 werden Sport- und Bewegungsangebote weiterhin nicht zugelassen!
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft.