Nordrhein-Westfalen-Plan tritt in Kraft 

„5. Sport und Freizeit

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder zulässig sein, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sollen dann ebenfalls zulässig sein – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen soll dann unter Auflagen gestattet sein.“
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