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Kein Übungsbetrieb bis Ende Dezember

Es gilt bis zum 20.12.2020:
§ 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
(Aus CoronaSchVO vom 30. November 2020)

Ferienspatzkurs im Herbst 2020

In der 2. Ferienwoche der Herbstferien konnten die Kinder auch in diesem Jahr bei unserem viertägigen Sportangebot  vielfältige Bewegungserfahrungen sammeln. Sie lernten neue Übungen und verbesserten ihre Koordination auf der Slackline und an den  anderen Übungsstationen, die von drei Trainern aufgebaut und betreut wurden. Die Fortgeschrittenen übten den Unterschwung am Barren und den Tictac über das Pferd. Die Einsteiger und jüngeren Teilnehmer den Hocksprung auf und den Stützsprung über den Kasten. Beim Spiel Evolution verwandelten sich die Kinder von der Krabbe über die Katze, den Affen und den Bären zum Menschen. Zum Abschluß schafften es dann alle Teilnehmer über “ Die Wand“. Wir freuen uns bereits jetzt auf den nächsten Ferienkurs in den Osterferien.

„Bewegung, Bildung und Natur“ beim Ferienspaß

In diesem Jahr waren wir in der Zoom Erlebniswelt in Gelsenkirchen.

 

 

Im Kletterpark Neoliet und auf Zollverein mit Parkourtraining und Schatzsuche.

 


Im Aquazoo Löbbecke Museum mit farbenfrohen Aquarien zur
Evolutionsgeschichte der Tierwelt und Spiel und Spaß im Nordpark.

 

Mit Kompass und Karte über die Museumsinsel Hombroich zu Kunst und Natur.

 

 

Mit Rollern und Longboards zum Grugapark in die Schule Natur.

Nordrhein-Westfalen-Plan tritt in Kraft 

„5. Sport und Freizeit

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder zulässig sein, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sollen dann ebenfalls zulässig sein – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen soll dann unter Auflagen gestattet sein.“
aus:  Nordrhein-Westfalen-Plan tritt in Kraft 

Wiederaufnahme von Sportangeboten im Gespräch

„Bund und Länder sollten sich bei ihrem nächsten Treffen am 30. April darauf einigen, sagte Laschet der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Zwar wisse man dann noch nicht, wie die bereits beschlossenen Lockerungen sich auswirkten. „Ich glaube trotzdem, dass man noch einmal über ein paar weitere Maßnahmen nachdenken muss“, sagte Laschet der Zeitung.

Der Ministerpräsident nannte Sportangebote für Jugendliche. „Wenn die Jugendlichen jetzt alle in Shopping-Malls gehen oder sich in Parks treffen, statt auf den Sportplatz zu gehen, ist das ja auch nicht Sinn der Sache“, sagte er. Weitere Öffnungen müssten auch Kindertagesstätten, Spielplätze und Schulen betreffen. Laschet kritisierte, dass die Lebenswirklichkeit vieler Kinder durch die Corona-Politik aus dem Blick geraten sei.

Auch Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte bereits eine vorsichtige Öffnung von Spielplätzen – insbesondere in Städten – ins Gespräch gebracht. Alle Kinder bräuchten Bewegung und freies Spiel, hatte sie argumentiert.“

aus Der Westen: Corona in NRW: Bald Masken-Pflicht in ganz NRW? ++ Nächste Lockerungen! Jetzt geht Laschet tatsächlich DIESEN Schritt

Aus der SchulMail des MSB NRW vom 03.04.2020

„Sehr geehrte Damen und Herren,

an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.

Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen. …“

aus:
[03.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (12. Mail)

 

 

Keine Bewegungsangebote bis zum Ende der Osterferien.

Liebe Eltern und liebe Kinder,

die aktuelle Situation ist für uns alle eine Herausforderung und zwingt uns kurzfristig Entscheidungen zu treffen und Dinge zu organisieren. Im Rahmen meiner Angebote fördern wir die Gesundheit und das Wohlbefinden der Teilnehmer. Gleichzeitig  nutzen alle im Rahmen der intensiven Übungen einen gemeinsamen Raum und die gleichen Geräte. Daher stelle ich, inzwischen auch bedingt durch die Vorgaben der Landesregierung und die Maßnahmen der Stadt Essen, alle Angebote bis zum 19.04.2020 ein. Sollte sich bis dahin die Lage ändern werde ich alle Teilnehmer per Email und alle Interessenten in diesem Blog informieren.

Bis dahin allen Gute auch im Namen der Trainer,
Peter Kickum

 

Auszug aus der Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.03.2020:

Die Landesregierung teilt mit:

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden. #

Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.03.2020